Übertritt in Klasse 5

Ihr Kind verlässt nach diesem Schuljahr die Grundschule? Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Thema „Übertritt in eine weiterführende Schule“:

Grundlegende Informationen zu den verschiedenen Schullaufbahnen in Thüringen finden Sie in dieser Broschüre des TMBJS.

Auf Anweisung des TMBJS vom 10. Januar 2022 gab es folgende Änderung bezüglich des Übergangs in Klassenstufe 5:

Für alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4, welche die Zugangsvoraussetzungen für den Zugang zum Gymnasium nicht erreichen (Note 3 in den Hauptfächern), wird es vor Erstellung des Zeugnisses eine Klassenkonferenz (alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer) über eine Empfehlung gemäß §125 Abs.4 ThürSchulO geben. Entscheidet die Klassenkonferenz sich für eine Empfehlung, erhalten die Schüler*innen auf dem Halbjahreszeugnis folgenden Textbaustein:

„Empfehlung gemäß § 125 Abs,4ThürSchulO zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife:
Eine Empfehlung für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird auf Beschluss der Klassenkonferenz vom __ ausgesprochen.“

Einer weiteren Empfehlung beziehungsweise eines Antrags seitens der Eltern bedarf es nicht mehr.

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